Anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz bis 2024
Flüchtlinge mit dem Ausweis B (Aufenthalter) haben ein Recht auf Familiennachzug und erhalten einen Flüchtlingspass nach Genfer Flüchtlingskonvention. Den Ausweis C (Niedergelassene) erhalten Flüchtlinge fünf Jahre nach ihrer Einreise.