Bankkunden, die Girokonto bei geringerem Aufwand wechseln würden nach Einkommen 2016
Zum 18. September 2016 trat das neue Zahlungskontengesetz (ZKG) in Kraft, das unter anderem den Aufwand für den Umzug von Girokonten zu einer neuen Bank verringert. Kunden wird der Wechsel des Girokontos erleichtert, indem die bisherige Bank die Pflicht auferlegt bekommt, innerhalb von 14 Tagen sämtliche Daueraufträge und Lastschriften auf die neue Bank zu übertragen.