Schüler:innen an Abendschulen und Kollegs nach Schulart bis 2023
In den hier betrachteten Jahren hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Abendschulen und Kollegs stetig reduziert. Im Schuljahr 2022/23 besuchten 9.874 Personen in Deutschland ein Kolleg, im Schuljahr 2012/13 waren es noch 1.195 gewesen.
Laut Quelle führen Abendhauptschulen in einem einjährigen Ausbildungsgang (zwei Semester) zum Hauptschulabschluss. Die Bewerber/innen müssen in der Regel die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und dürfen weder eine allgemeinbildende noch eine berufliche Vollzeitschule besuchen.
Abendrealschulen führen Erwachsene laut Quelle in Abendkursen zum mittleren Abschluss. Die Schulbesuchsdauer beträgt in der Regel vier Semester.
Abendgymnasien ermöglichen es befähigten Erwachsenen, in einem Zeitraum von in der Regel drei Jahren die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Für die Aufnahme muss eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Die Bewerber/innen sollen das 19. Lebensjahr im Schuljahr der Anmeldung vollendet haben. Die Schüler/innen der Abendgymnasien müssen in der Regel während des Schulbesuchs, mit Ausnahme der Prüfungsphasen, berufstätig sein.
Kollegs sind laut Quelle Vollzeitschulen, an denen die allgemeine Hochschulreife erlangt werden kann. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung an einem Kolleg sind zum einen, dass der Bewerber im Schuljahr der Anmeldung mindestens 19 Jahre alt wird, zum anderen, dass der Bewerber bereits eine abgeschlossene Berufsbildung bzw. einen gleichwertigen beruflichen Bildungsgang vorweisen kann. Während der Schulbesuchszeit darf der Kollegiat keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen. Die Schulbesuchszeit an einem Kolleg beträgt nach einem einsemestrigen Vorkurs üblicherweise sechs Semester.